AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich, Vorbemerkung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf- und/oder Dienstleistungsverträge) zwischen der Phybe GmbH und dem Kunden sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder jeder anderen Textform oder per Internet erfolgt sind. Alle Angebote, Leistungen und Verträge der Phybe GmbH unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dies unter Einbeziehung der „Besonderen Geschäftsbedingungen“ für die verschiedenen Dienstleistungen, für welche „Besondere Geschäftsbedingungen“ existieren. Die „Besonderen Geschäftsbedingungen“ befinden sich bei den jeweils angebotenen Dienstleistungen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme / Nutzung der Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen; diese gelten auch dann nicht, wenn die Phybe GmbH ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform. Verträge kommen allein durch schriftlichen Abschluss oder Ausführung seitens der Phybe GmbH oder dritte zustande.
1.3 Im Falle von Kollisionen zwischen den einzelnen Geschäftsbedingungen gilt folgende Rangfolge: 1. Besondere Geschäfts- bedingungen der jeweiligen Dienstleistung, 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, 3. Gesetzliche Regelungen.
2. Angebot, Lieferung und Leistungen
2.1 Die Angebote der Phybe GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Phybe GmbH oder dritte oder spätestens durch Abnahme der Lieferung / Leistung durch den Kunden zustande.
2.2 Die Phybe GmbH ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
2.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen der Hersteller, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Phybe GmbH hergeleitet werden können.
2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Phybe GmbHausdrücklich vorbehalten.
2.5 Eine Rücknahmeverpflichtung der Phybe GmbH bezüglich Transportverpackungen, Umverpackungen oder Verkaufsverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.6 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Phybe GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsgegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.7 Lieferungen erfolgen ab Lager. Teillieferungen gelten als selbständiges Geschäft und können gesondert abgerechnet werden. Versandart und die Verpackung unterliegen dem Ermessen von der Phybe GmbH. Für Verlust, zufälligen Untergang oder Verschlechterung versendeter Ware haftet die Phybe GmbH nicht. Transportversicherung erfolgt auf Kosten des Kunden. Schadenersatzforderungen gegen haftende Dritte und/oder Versicherungen werden hiermit an den Kunden abgetreten. Dieser nimmt die Abtretung an. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.8 Von der Phybe GmbH genannte Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als “verbindlich” vereinbart wurden und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse. Dies gilt unabhängig davon ob diese bei der Phybe GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere für Ereignisse wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete und verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
2.9 Die Phybe GmbH kommt in jedem Falle nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von der Phybe GmbH verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde erfolglos schriftlich oder in sonstiger Textform eine angemessene, mindestens 14tägige Nachfrist gesetzt hat. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer der in 2.7 genannten, unvorhergesehenen Ereignisse.
2.10 Im Falle des Leistungsverzuges von der Phybe GmbH kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nach seiner Wahl vom gesamten Vertrag oder von dem von der Phybe GmbH noch nicht erfüllten Teil zurücktreten. Hat die Phybe GmbH bereits einen abgrenzbaren Teil der geschuldeten Leistung erbracht, der für den Kunden verwendbar ist, so besteht das Rücktrittsrecht nur hinsichtlich der übrigen Leistung.
2.11 Sollte die Phybe GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich oder in sonstiger Schriftform gesetzten Nachfrist unter Ausschluss der sonstigen Ansprüche nach §§ 280 ff. BGB vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Phybe GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als 6 Wochen andauert und dies nicht von der Phybe GmbH zu vertreten ist.
2.12 Im Falle des Lieferverzuges aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung seitens der Phybe GmbH ausgeschlossen. Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit keine von der Phybe GmbH zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt.
3. Prüfung der Ware und Gefahrübergang
3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge in Textform innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3.2 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadens- Seite 2 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Phybe GmbH. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
3.3 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes der Ware geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn bereitgestellte Ware nicht abgerufen wird oder die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird, ferner wenn Teillieferungen erfolgen oder noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen wurden. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes außerhalb des Einflussbereiches von der Phybe GmbH, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde, sie betragen vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten mindestens 0,25 % des Rechnungsbetrages des Lagergutes pro abgelaufene Woche.
3.4 Soweit die Abnahme eines Systems oder von Software (z.B. Internetseiten) stattzufinden hat, gilt das System oder die Software mit der ausdrücklichen Übernahmeerklärung, aber jedenfalls dann als abgenommen, wenn a) die Lieferung und, sofern die Phybe GmbH auch die Installation schuldet, die Installation betriebsfertig abgeschlossen ist, b) seit der Lieferung bzw. Installation sechs Wochen vergangen sind und der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines Mangels, der die Nutzung des Systems oder der Software unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
3.5 Die Phybe GmbH stellt nach ihrem Ermessen jeweils Teilleistungen (z.B. im Rahmen von Leistungsphasen) zur Abnahme bereit. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme jeweils binnen einer Woche nach Bereitstellung bzw. Übergabe/ Installation / Übersendung. Danach gilt die jeweils zur Abnahme bereitgestellte Leistung oder Teilleistung als abgenommen, wenn die Abnahme nicht ausdrücklich und in Textform mit spezifizierter Begründung verweigert worden ist. Die Abnahme bereitgestellter (Teil-) Leistungen gilt auch als erfolgt, sobald der Auftraggeber Leistungen nachfolgender Phasen im Rahmen des Projektfortschritts entgegennimmt.
3.6 Eine fertige Werkleistung (z.B. von Web-Seiten mit den von der Phybe GmbH erstellten projektspezifischen Layouts, Animationen, Links, Anpassungen, Umgestaltungen etc.) gilt als insgesamt abgenommen, sobald die Wochenfrist ohne substantiierten Nachweis reproduzierbarer Fehler in der Testversion abgelaufen ist bzw. der Kunde die endgültige Version selbst in Benutzung genommen und/oder auch für andere Nutzer (z.B. auf mindestens einem Server) zur Verfügung gestellt hat. Abnahmen erfolgen nach den Phybe GmbH-Standard-Prozeduren. Die Gefahr geht spätestens mit Fertigstellungsmeldung bzw. Beginn der Inbetriebnahme auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn eine Inbetriebnahme auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.
4. Preise und Zahlung
4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung / Bestellung von der Phybe GmbH genannten Preise. Festpreise für Werk- und Dienstleistungen gelten nur, soweit die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Gültigkeitsdauer unbehindert durchgeführt werden können. Für verlangte Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen gelten Zuschläge gemäß Preisliste. Bei fehlender Preisvereinbarung sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Phybe GmbH-Listenpreise (und zwar auch für anfallende Reisen von den Phybe GmbH-Mitarbeitern) maßgebend. Die Kosten von Leitungsanbindungen vom Kunden zu der Phybe GmbH, ferner die Kosten von evtl. Geräte Installationen, der Anbindung an die Phybe GmbH-Geräte sowie der Wartung und Reparatur der installierten Geräte werden dem Kunden gesondert berechnet.
4.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und können bei nachträglichen Leistungsänderungen geändert werden. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem vertragsgemäßem Leistungsdatum (z. B. auch bei Abrufaufträgen) mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Ausführung oder Bereitstellung gültigen Preise. Dies gilt entsprechend nach Zeitablauf einer Festpreiszusage.
4.3 Im Angebot oder Vertrag nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen sowie Änderungen, Zusätze und Ergänzungen, die sich zur Durchführung des Auftrages als notwendig erweisen bzw. auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich ausgeführt werden, sind zusätzlich zu vergüten. Dies gilt insbesondere bei ungeeigneten oder geänderten Vorgaben des Kunden, bei verzögerter Mitwirkung des Kunden und/oder dessen Nachoder Nebenunternehmer. Die Phybe GmbH wird den Anspruch, soweit tunlich, vorher telefonisch oder per E-Mail ankündigen und ein Angebot vorlegen, bevor mit der Ausführung begonnen wird.
4.4 Die Phybe GmbH behält sich das Recht vor, Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Material- und Einkaufspreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4.5 Nutzungsentgelte sind ab Bereitstellung der Vertragsleistungen zu entrichten. Das Entgelt für Teile von Vertragsmonaten wird auf der Grundlage von 30 Tagen je Monat anteilig errechnet. Das Entgelt für Leistungen, die über die vereinbarten Pauschalleistungen hinaus in Anspruch genommen werden, bemisst sich nach den jeweils bei Inanspruchnahme gültigen Phybe GmbH-Preisen. Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) sind jeweils bis zum
4.6 Werktag des Nutzungsmonats zu zahlen. Das erste Monatsentgelt wird seitens der Phybe GmbH durch Rechnung fällig gestellt, die folgenden Monatsbeträge werden automatisch durch kalendermäßige Bestimmung gemäß Satz 1 fällig. Der Kunde ermächtigt die Phybe GmbH, fällige Monatsbeträge auch im Lastschriftverfahren einzuziehen. Erfolgt der Einzug durch das SEPA-Lastschriftverfahren, so wird die Frist zur Vorabankündigung (PreNotification) auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu für die Deckung des Kontos zu sorgen.
4.7 Im Übrigen sind alle Zahlungen binnen 2 Wochen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und/oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Wertstellung erfolgt an dem Tag, an dem über den Gegenwert endgültig verfügt werden kann. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag der bedingungslosen Gutschrift als Zahlungseingang.
4.8 Bei Überschreitung des Zahlungstermins fallen Verzugszinsen von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszins gem. BGB an. Die Phybe GmbH kann bei Verzug alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen, auch unbeschadet weiterer Ansprüche fristlos kündigen und die vertraglichen Leistungen einstellen, insbesondere den Kunden vom Netz abschalten, wenn der Kunde für 2 aufeinanderfolgende Monate ganz oder teilweise mit den Monatsrechnungen wegen laufender Entgelte bzw. mit einem Saldo, der einen Zweimonatsbetrag an laufenden Entgelten übersteigt, in Verzug gerät. Diese Regelung gilt, sofern der Individualvertrag mit dem Kunden nichts anderes vorsieht.
4.9 Die Phybe GmbH behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden aus Verträgen mit der Phybe GmbH ein Pfandrecht auf alle an die Phybe GmbH überlassenen Gegenstände „Besonderen Bedingungen für die Erbringung von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen“, wie z.B. Housing-Server, Router, Software, Zubehör etc.) geltend zu machen und sich aus diesen Gegenständen zu befriedigen. Zur Ausübung des Pfandrechts ist es gleichgültig, aus welchem zugrundeliegenden Vertrag (Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Kaufvertrag, Housing, Internetzugang, Telekommunikationsdienstleistungen aller Art, etc.) sich die Forderung von der Phybe GmbH ergibt. Dieses Pfandrecht gilt als zusätzlich zu den Phybe GmbH ohnehin zustehenden gesetzlichen Pfandrechten (Vermieterpfandrecht etc.) als vereinbart.
4.10 Der Kunde kann nur aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit es sich um rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Gegenansprüche handelt.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von der Phybe GmbH aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich die Phybe GmbH das Eigentum an gelieferter Hardware (nachfolgend: “Vorbehaltsware”) und das Nutzungsrecht an gelieferter Software vor.
5.2 Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für die Phybe GmbH, welche einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder der neuen Sache entspricht.
5.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder im Miteigentum von der Phybe GmbH stehender Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 5.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an die Phybe GmbH ab, welche diese Abtretung annimmt. Besteht an den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil von der Phybe GmbH, sind die Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen, abgetreten. Auf Verlangen von der Phybe GmbH wird der Kunde der Phybe GmbH Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. Die Phybe GmbH wird zum Einzug der abgetretenen Forderungen ausdrücklich ermächtigt.
5.4 Die Phybe GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt.
5.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von der Phybe GmbH hinweisen und die Phybe GmbH unverzüglich in Textform benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und anderer Abwehrmaßnahmen im Zusammenhang mit einem solchen Zugriff Dritter.
5.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder wenn Tatsachen vorliegen, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, kann die Phybe GmbH die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen und zur Be- und Verarbeitung bzw. Verbindung von Vorbehaltsware widerrufen und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurücknehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte verlangen. Diese Rechte von der Phybe GmbH bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die Phybe GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Die Phybe GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Forderungen gegen den Kunden aus deren Erlös zu befriedigen.
5.7 Sofern die Phybe GmbH zur Ausübung des Eigentumsvorbehalts berechtigt ist, gewährt der Kunde die Phybe GmbH zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände.
5.8 Sollte der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen nach dem Recht des Landes, in welchem sich der Kunde befindet, nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, so gilt statt seiner diejenige Sicherheit als vereinbart, welche der Eigentumsvorbehaltsregelung nach dem Recht jenes Landes am nächsten kommt. Sind in diesem Zusammenhang irgendwelche Handlungen des Kunden erforderlich, ist der Kunde auf Verlangen zur Vornahme dieser Handlungen verpflichtet.
6. Gewährleistung
6.1 Die Phybe GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
6.2 Die Phybe GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
6.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht – bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit – bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit – wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. – wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
6.4 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von der Phybe GmbH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der Phybe GmbH über. Ist die Phybe GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die Phybe GmbH Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, in Textform gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert die Phybe GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
6.5 Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten und die Verjährung beginnt mit Gefahrenübergang im Sinne Ziffer 3. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung von der Phybe GmbH übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt die Phybe GmbH in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
6.6 Ist eine Sachmängelhaftung von der Phybe GmbH nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei der Phybe GmbH bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist die Phybe GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine angemessene Aufwandspauschale für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig.
6.7 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt (siehe auch Ziffer 7).
7 Abweichende Bestimmungen für Verbraucher
7.1 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird sich die Phybe GmbH gegenüber einem Verbraucher im Sinne des BGB in den Teilen nicht berufen, soweit sie zum Nachteil der §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 BGB sowie des Untertitels „Verbrauchsgüterkauf“ des BGB abweichen. Der Kunde hat die Phybe GmbH im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchgüterkauf vorlag. Darüber hinaus gilt was folgt.
7.2 Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs im Sinne des BGB ist, bleiben die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB unberührt. In Abweichung von Ziffer 6.6 verjähren die Mängelansprüche des Verbrauchers in zwei Jahren ab Gefahrenübergang für neue Sachen und ein Jahr für gebrauchte Sachen. Die übrigen Regelungen der Ziffer 6.6 bleiben bestehen.
7.3 Liegt ein Sachmangel vor, hat der Verbraucher in Abweichung zu Ziffer 6.4 die Wahl zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Phybe GmbH behält sich die Geltendmachung ihrer Rechte gemäß § 439 BGB vor. Die übrigen Regelungen der Ziffer 6.4 bleiben unberührt.
7.4 In Abweichung zu Ziffer 4.2 sind beim Verkauf an Verbraucher im Kaufpreis die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie evtl. Transport- und Versandkosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten. Alle anderen Regelungen der Ziffer 4 bleiben unberührt.
7.5 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8 Haftungsbegrenzung
8.1 Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen –ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Phybe GmbH nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, für den Verlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Da bei Reparaturen Installationseingriffen Daten verloren gehen können, hat der Kunde für die eigene Datensicherung Sorge zu tragen.
8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
8.3 Die Ersatzpflicht seitens der Phybe GmbH ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorhersehbar ist nur derjenige Schaden, den die Phybe GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die die Phybe GmbH bzw. seine Erfüllungsgehilfen gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. In jedem Falle beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf die Deckungssumme unserer Haftpflicht-Versicherung. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen im Einzelfall die entsprechenden Deckungssummen mitzuteilen.
8.4 Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.
8.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit. Ist die Haftung von der Phybe GmbH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9 Gewerbliche Schutzrechte
9.1 An den Vertragsprodukten inkl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte der Hersteller / Lizenzgeber.
9.2 Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
9.3 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Mietverträge über Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Phybe GmbH. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden. Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten.
9.4 Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Markenoder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Die Phybe GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die Phybe GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die Phybe GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
9.5 Der Kunde erhält an urheberrechtsschutzfähigen Leistungen (z.B. Programmen, Web-Seiten) ein einfaches, d.h. nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergehende Nutzungen bedürfen vorheriger Vereinbarung und sind gesondert vergütungspflichtig.
10 Sonstige Bestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Der Kunde wird nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen firmen- bzw. personenbezogenen Daten mit Hilfe der EDV verarbeitet werden.
10.2 Ergänzend gelten, soweit einschlägig, die jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen der jeweiligen Phybe GmbH Produkte und Dienstleistungen. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten, wenn der Kunde Kaufmann ist. Die Phybe GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 11. Inkrafttreten (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.09.2020 in Kraft.